WIEDERVORLAGE ISTANBUL-KONVENTION

Die Istanbul-Konvention ist 2011 vom Europarat ausgearbeitet und in der türkischen Stadt, die ihr den Namen gibt, von 45 Staaten unterzeichnet worden. Sie verpflichtet die Unterzeichnenden, häusliche Gewalt gegen Frauen zu verhindern und strafrechtlich zu verfolgen und Gleichberechtigung zu fördern. Völkerrechtlich verbindlich. Deutschland hat diesen „Goldstandard“ in der Gewaltprävention und dem Kampf gegen Gewalt an Frauen in 2017 ratifiziert und ein Gesetz dazu verabschiedet. Es muss nur noch konsequent umgesetzt werden.

Die meisten Mitgliedsstaaten des Europarats haben unterzeichnet, manche aber noch nicht ratifiziert, die Türkei ist sogar im Juli 2021 wieder ausgestiegen. Als 36. Staat hat die Ukraine im Juni 2022 die Istanbul-Konvention ratifiziert.

Die Istanbul-Konvention zum Download: https://rm.coe.int/1680462535

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